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Webseiten::Mobbing - gewonnener Prozess - und nun ?
Cyber-Mobber müssen und sollen zahlen !

Lassen Sie gerichtlich feststellen, wer die wahre Inhaberschaft an Portalen oder Scripten besitzt


Prozess gegen den Cyber-Mobber gewonnen und nun geht es an das, was solchen Individuen am Meisten weh tut: Das Geld (Gerichtskosten, Abmahngelder, usw.) bei denselben einzutreiben. In den meisten Fällen können Sie davon ausgehen, dass der ordinäre Cyber-Mobber kein Geld oder Besitzwerte hat, oder vorgibt kein Geld oder Bestitzwerte zu haben.
Lassen Sie sich durch solche Aussagen nicht beirren, denn auch hier in den meisten Fällen, geht auch hier der ordinäre Cyber-Mobber irgendwelchen Internetaktivitäten nach. Oft werden Portale unterhalten, die Scripte verkaufen, Blogs oder Communitys betreiben oder Aktivitäten, die wenig oder kein Eigenkapital benötigen. Und wiederum meistens werden diese "Aktivitäten" unter anderem, meist unter dem der Frau/Freundin, Namen geführt.
Der säumige Cyber-Mobber wähnt sich also in Sicherheit - was natürlich ein oft begangener Irrtum ist. Denn auch hier können Sie rechtlich prüfen lassen, ob es sich hier nicht nur um eine Scheinfirma handelt, was heisst, dass ein anderer zum Zwecke der Verdeckung des eigenen Besitzstandes die Firma, das Portal, usw., auf seinen Namen führt, der tatsächliche Inhaber aber der säumige, ordinäre Cyber-Mobber ist.

Eine Überprüfung der Besitzeignerschaft ist relativ einfach. Meistens haben die "Mittelsmänner/-frauen" keinen blassen Schimmer von dem Geschäft, für was sie Ihren Namen hergeben. Dazu ist meistens der wirkliche Eigentümer als sogenannter "Geschäftsführer" (das EGO lässt grüssen) mit kläglichem oder keinem Gehalt im Betreiberportal angegeben. Mangels besserem Wissen werden auch alle Zahlungsabläufe über das Bank- oder Paypalkonto des - in diesem Falle "säumigen und ordinären Cyber-Mobber-Schuldners" abgewickelt.


Alles beste Voraussetzungen, dass die Gerichte von einer Scheinfirma ausgehen, und Sie auf diesem Wege an Ihr Geld oder Teile Ihres Geldes in Form von Besitztumsüberschreibungen auf gerichtliche Anordnung zum Nachteil des Cyber-Mobbers kommen.

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Trotz Hartz-4 und Offenbahrungseid gibt es "Was-zu-holen"
Internetportale - Scripte - Copyrights

Kein Mitleid - holen Sie alles !


Seien Sie gegenüber Cyber-Mobbern unnachgiebig ! In der Regel versucht der ordinäre Cyber-Mobber Sie davon zu überzeugen, dass er sowas nie wieder tut, er eingesehen hat, dass sein Tun falsch war. Er möchte Sie auf die Mitleidstour - kein Geld, Familie, Kinder, usw. - davon überzeugen, von Geldforderungen oder Anzeigen Abstand zu nehmen.

Lassen Sie sich nicht einlullen ! Ein Mensch, der einen anderen Menschen, den er nicht einmal kennt, durch geschäftliche Mobbing-Attacken in anonymer Form angreift, nimmt den völligen existentiellen Ruin und Schlimmeres bei den Gemobbten in Kauf. Um sein kleines, schwaches Ego und seine Gehässigkeit zu bedienen, ist ihm jedes Mittel recht. Alles unter dem charakterlosen und feigen Deckmantel der Anonymität !
Sie können davon ausgehen, dass so jemand solche Mobbing-Attacken nicht das erste Mal iniziiert hat, und dies auch nicht das letzte Mal tun wird.

Nur durch ein hartes Durchgreifen in Form von Anzeigen und über ein zielgerichtetes Eintreiben von Geld- und Besitztümern zu Ungunsten der Cyber-Mobber kann man solche Täter stoppen.


Haben Sie keine Scheu im Falle eines Prozess-Gewinnes gegen einen Cyber-Mobber seine Internetportale, Scripte, Schmuck, Fahrzeuge, Möbel und Unterhaltungselektronik per Gerichtsvollzieher pfänden zu lassen. Wer mobbt nimmt auch keine Rücksicht, auf Gefühle, Geschäft und Verluste, die er/sie Ihnen durch seine/ihre Mobbing-Attacken zufügt !


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In vielen Ländern bekommen Sie Ihr Recht !
Innerhalb der Europäischen Union gegen Cyber-Mobber Forderungen eintreiben

Und diese Möglichkeiten haben Sie:


IN BEARBEITUNG !

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Copy schutz