freeshophoster.de
Startseite Neuen Shop registrieren Einloggen Shopfeatures Shoptemplates SHOP-FO?UM Mediadaten
Startseite
Webseiten::Mobbing - und was man dagegen tun kann
Die "Rache" des KLEINEN Mannes

Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cyber-Mobbing, auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet. Eine repräsentative Studie der Universität Münster zusammen mit der Techniker Krankenkasse (D) kam 2011 zu dem Ergebnis, dass mittlerweile mehr als 36% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Opfer von Cybermobbing betroffen sind. 21% der Befragten konnten sich vorstellen, auch als Täter im Internet aufzutreten.
[Quelle: Wikipedia]

Mobbing - Nein Danke

Dieses Ergebnis verdanken wir zu einem grossen Teil den Inhabern von Worldplayern wie Facebook, WOT, Ebay und anderen sehr unseriös im Bezug auf die Wahrheit agierenden Portalen und "Seitenbewertern" im Internet. Solche Plattformen fördern geradezu Mobbing und Unwahrheiten durch ihre laxe Art, im Umgang mit fragwürdigen Bewertungen. Da solche Webportale in den allermeisten Fällen nicht in Deutschland angesiedelt sind - leider -, kann man diesen LÜGENVERBREITER-HELFERN nur mit langwierigen und kostspieligen Prozessen beikommen - oder in ganz wenigen Fällen - garnicht !

Nach oben
Wie wehrt man sich gegen Cyber-Mobbing privater oder geschäftlicher Natur ?
Mobbing-Attacke aus dem Ausland

Auge um Auge, Zahn um Zahn :: Der richtige Weg ?"


Hier möchte ich im Besonderen auf das GESCHÄFTLICHE CYBER-MOBBING eingehen, weil ich denke, dass dies für meine Nutzer - Shopinhaber - von elementarer Wichtigkeit ist.

Wie wird man Opfer solcher geschäftlichen Cyber-Mobbing-Attacken ?
Jeder Inhaber eines Onlineshops, eines Blogs, einer gewerblichen Seite ist dieser Gefahr ausgesetzt. Schon eine beim Empfänger falsch verstandene eMail, Ein Ausschluss aus einem Forum oder einem Blog wegen Regelverstosses oder - wie in meinem Falle - eine Kündigung des bei uns kostenlos generierten Shops wegen der Einstellung pornographischem Materials, kann dazu führen, dass ein Zeitgenosse - natürlich anonym - in einem der oben genannten Portale eine Bewertung einstellt, die dann ohne weitere Prüfung auf Wahrheit, von den Portaleignern weltweit in Umlauf gebracht werden.

Der eine oder andere wird sich vielleicht wundern, dass sein Blog, sein Shop oder seine mühsam und teuer erstellte Webpräsenz kaum besucht wird - trotz umfassender Werbemaßnahmen. Hier sollten Sie dann im Besonderen auf www.wot.com achten. Dieses Webportal, das vorgibt, für die Sicherheit im Netz zu sorgen, ist nichts anderes, als eine Seite, in der Lug und Trug Türen und Tore geöffnet sind. Hier werden "Bewertungen" ungelesen und unbearbeitet hingenommen. Jeder, der aus irgendeinem Grund Wut auf Sie hat, kann hier seiner Gehässigkeit freien Lauf lassen. Die Inhaber übernehmen unbesehen - dazu noch offentsichtliche - Rache-Bewertungen von Leuten, die völlig anonym ihr geringes Selbstbewusstsein ausleben können, indem sie anderen schaden.

Da dieses Webportal in Helsinki (Finnland) gehostet wird, ist es natürlich nur sehr schwer möglich, etwas gegen diese, in Deutschland teilweise als Straftatbestand geltenden, Cyber-Mobbing-Attacken, zu unternehmen.


Was tun, wenn die Cyber-Mobbing-Attacken völlig anonym gestartet werden oder wurden ?
Hier können Sie bei den jeweiligen Portalbetreibern per eMail oder schriftlich anfragen, unter welcher eMail-Adresse und Computer-IP sich der Cyber-Mobber in das Portal eingeloggt hat (Über die Computer-IP - Fingerabdruck eines jeden Computers ! kommen Sie in den allermeisten Fällen an den Cyber-Mobber ran). Erklären Sie per Mail kurz und genau den Vorfall und fragen Sie nach den Anmeldedaten des Mobbers und verlangen Sie die sofortige Löschung des Mobbing-Inhaltes. Sollte das Portal, welches die Mobbing-Attacke eingestellt hat nicht auf Ihre Bitte reagieren, oder den beanstandeten verleumderischen, beleidigenden oder falschen Inhalt nicht sofort löschen, so können Sie den Portal-Inhaber gerichtlich dazu zwingen, dies zu tun. Lassen Sie sich hier nicht von GROSSEN Namen abschrecken. Auch Worldplayer kochen letztendlich nur mit Wasser :). Es greifen auch hier die in den unten aufgeführten Abschnitten genannten Rechtsmittel.


Man sollte auf jeden Fall nichts unversucht lassen. Ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, über Erfolg oder Misserfolg einer Anzeige gegen solche *Mittäter* Klarheit zu bekommen.

Nach oben
Anonyme Mobber dingfest machen
Get up - stand up !

Um es vorweg zu nehmen: Das alles kann Ihnen im Erfolgsfalle als Schadensersatz aus einer Cyber-Mobbing-Attacke zustehen:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gutachterkosten
  • Abmahnkosten
  • Sonstige Ausgaben wie Porto, Zeitaufwendungen, usw.
  • Wiedergutmachungszahlungen
  • Schadenersatzzahlungen für tatsächliche Schäden
  • Schadenersatzzahlungen für zukünftige Schäden
  • Verdienstausfall


Und das sagt unser Zivilrecht:


Leider gibt es strafrechtlich kaum Möglichkeiten, Cyber Mobbern (Bullys) Einhalt zu gebieten. Jedoch lässt das Zivilrecht einige Werkzeuge zur Gegenwehr zu. Das erste Ansinnen eines Gemobbten ist es, den Mobber zur Rücknahme seiner beleidigenden, unwahren, lügnerischen oder rein aus Rache eingestellten Texte und Bilder zu unterlassen. Hier gibt es das Mittel der Unterlassung. Diese zivilrechtliche Klageform ist eine der effektivsten im deutschen Zivilrecht, da sie in der Regel - im Falle der Nichteinhaltung - mit einer Geldstrafen-Androhung verbunden ist. Generell gibt es vier rechtlich in Frage kommende Möglichkeiten, dem Cyber-Mobber Grenzen aufzuzeigen:

  • Die persönliche Aufforderung
  • Fordern Sie den Cyber-Mobber per Brief, eMail oder in einem Telefonat auf, mit der Mobberei aufzuhören. Setzen Sie ihm eine konkrete Frist, in der er sein Verhalten beenden und gemachte unwahre, beleidigende oder verleumderische Aussagen beenden, beziehungsweise sich darum kümmern kann, seine Äusserungen in den jeweiligen Portalen zu löschen.


  • Die (Kostenpflichtige) Abmahnung
  • Führte Ihre Persönliche Aufforderung nicht zum gewünschten Erfolg, ist es angebracht, zu drastischeren Mitteln zu greifen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen: Die Abmahnung. Hier stellen Sie dem Bully eine letzte Frist, sein Verhalten Ihnen gegenüber zu ändern und gemachte Mobbing-Aussagen zurückzunehmen. Setzen Sie klare Fristen und benennen Sie ganz konkret, was der Mobber zurückzunehmen hat. Lassen Sie ihn eine rechtsverbindliche Erklärung unterschreiben, die Sie Ihrem Forderungsschreiben zum Ausdruck hinzufügen. Im Zivilrecht nennt man dieses Vorgehen eine Unterlassungserklärung. In dieser wird auch festgelegt, wieviel Geldstrafe (Konventionalstrafe) der Mobber im Falle einer Wiederhandlung an Sie zu bezahlen hat.
    Diese Abmahnung mit Unterlassungserklärung sollten Sie nach Möglichkeit von einem Rechtsanwalt aufsetzen lassen !


  • Die Unterlassungsklage
  • Diese wird bei einem für Sie zuständigen Gericht (in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis / Wohnort) eingereicht. Hier wird darauf abgezielt, den Cyber-Mobber dazu zu verurteilen, sofern er sich nicht an die in der vorangegangenen Unterlassungserklärung / Abmahnung aufgezeigten Punkte zur Unterlassung seiner Cyber-Mobbing-Attacken gehalten hat, die in Ihrer Abmahnung enthaltenen Forderungen einzuhalten, bzw., zu erfüllen.
    Sofern das zuständige Gericht Ihrer Klage stattgibt und den Mobber rechtskräftig verurteilt, so werden dem Cyber-Mobber empfindliche Strafen in dem Falle angedroht, sollte er sein Verhalten nicht umgehénd ändern. Alle Kosten dieses Verfahrens - wie Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Gutachter, usw. - trägt im Falle einer Verurteilung der Mobber !


  • Die Einstweilige Verfügung
  • Bei der Einstweiligen Verfügung handelt es sich um ein Schnellverfahren und hier im Besonderen für Fälle, die sehr schnell geregelt werden müssen, weil der Schaden ansonsten unübersehbar oder schwerwiegend wäre. Dieses rechtliche Werkzeug sollte man innerhalb der ersten 4 - 8 Wochen nachdem man Kenntnis von der Cyber-Mobbing-Attacke erfahren hat, anwenden. Die Vorteile der einstweiligen Verfügung hat gegenüber aller vorher genannten rechtlichen Schritte einen erheblichen Vorteil: Die schnelle Umsetzung innerhalb weniger Wochen !
    Aber auch hier sollten die Persönliche Aufforderung und die (Kostenpflichtige) Abmahnung vorausgegangen sein, um Teilzahlungen von Gerichtskosten zu vermeiden, auch wenn man den Rechtsstreit gegen den Mobber gewinnt. (Hier sollen, um Kosten zu sparen, dem Rechtsverletzer Möglichkeiten gegeben werden, kostenintensive Prozesse gegen ihn zu verhindern.


Alle genannten rechtlichen Möglichkeiten sind anwendbar, wenn das Cyber-Mobbing bereits passiert ist oder unmittelbar bevorsteht. Letzteres ist erkennbar durch Androhungen des Mobbers, schädigendes, unwahres Material ins Netz zu stellen.

Zum Schluss: Lassen Sie sich solche Cyber-Mobbing-Attacken, speziell im geschäftlichen Bereich in keinem Fall gefallen ! Der Schaden hieraus für Ihr Geschäft kann immens sein ! Gehen Sie auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Meistens beraten Sie unsere Anwälte für eine Erfolgseinschätzung erstmal kostenfrei. In den allermeisten Fällen von Cyber-Mobbing besteht eine sehr gute Chance, den Rechtsstreit zu gewinnen und den Cyber-Mobbern das Handwerk zu legen. Denn nichts schmerzt Menschen - und vor allem solche Individuen wie Cyber-Mobber - mehr, als empfindliche Geldstrafen !


So kommen Sie nach einem erfolgreichen Cyber-Mobbing-Verfahren an Ihr Geld :: [weiterlesen...]

Nach oben
Copy schutz